Nicht direkt an einen Weg oder eine Strasse angrenzende Grundstücke gehören der Zone 40% und solche ohne Nutzen am neuen Güterweg der Zone 0% an. Für das Gebiet „…wiesen“ – in welchem auch die Grundstücke der Rekurrenten liegen – wurden nachträglich zwei weitere Klassen (10% und 5%) geschaffen. Es wurde damit der Tatsache Rechnung getragen, dass die Grundstücke im betreffenden Gebiet ansonsten in unhaltbarer Weise belastet würden.