Die Zoneneinteilung erfolgte nach der seitlichen Distanz des betreffenden Grundstücks zum neuen Güterweg. Direkt an den Güterweg anstossende Parzellen fallen – falls ein Winterdienst durch die Gemeinde garantiert wird – in die Zone 100%. Anstossende Parzellen ohne einen solchen Winterdienst werden der Zone 70% zugeteilt. Nicht direkt an einen Weg oder eine Strasse angrenzende Grundstücke gehören der Zone 40% und solche ohne Nutzen am neuen Güterweg der Zone 0% an.