Bisher bestand der Zugang von … her kommend über eine Gemeindestrasse mit Beschränkung sowohl hinsichtlich des maximal zulässigen Gewichts als auch hinsichtlich der maximalen Höhe und Breite der Fahrzeuge. Von der Kantonstrasse her – wo heute die Güterstrasse vorhanden ist – bestand hingegen nur ein enger Naturweg. Letzterer wurde nun zu einer richtigen Strasse mit einer Fahrbahnbreite von 3 Metern und einem maximal zulässigen Gewicht von 11t ausgebaut. Nicht zu unterschätzen ist auch der Vorteil, dass die Liegenschaften nunmehr über zwei Zufahrten verfügen.