10. Die Meliorationsgenossenschaft und die Schätzungskommission hielten in ihrer gemeinsamen Vernehmlassung vom 19. November 2004 fest, dass für die betreffenden Liegenschaften ein besonderer Vorteil offenkundig sei. Sowohl bei der Erschliessung der Grundstücke als auch bei der Erstellung des Wohnhauses auf der Parzelle 776 seien Materialtransporte – Aushub, Kiessand, Blocksteine und Belag – jeweils über die neue Güterstrasse erfolgt. Die besondere Situation der betroffenen Grundeigentümer sei berücksichtigt worden, indem für sie eine spezielle 5%-Klasse gebildet worden sei.