Auf der bisherigen Erschliessung seien alle nötigen Transporte möglich, weshalb man nicht auf die neue Güterstrasse angewiesen sei. Auf der neuen Strasse gelte zudem eine Gewichtsbeschränkung von 13 t und eine maximale Breite von 2,3 m. Bisher seien auch alle Arten von Transporten – wie z.B. die Heizöllieferungen – über die bestehende Zufahrt erfolgt. Den eigentlichen Nutzen an der neuen Strasse hätten die Bewohner von … und …, welche die Güterstrasse vielmals als Zufahrt zur Verkehrsachse …-…-… in Anspruch nehmen würden.