Die vorliegend betroffenen Liegenschaften wurden in die Klasse 5% eingeteilt. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass bereits eine relativ gute Erschliessung vorhanden war, der besondere Vorteil vor allem in einer zweiten, teilweise besseren Erschliessung besteht und die tägliche Zufahrt über die bestehende Gemeindestrasse und nicht über die neue Güterstrasse führt.