6. Es erfolgte eine zweite öffentliche Auflage der Restkostenverteilung vom 10. bis 31. März 2003. Für die Liegenschaften im Gebiet „…wiesen“ – welches zum Beizugsgebiet gehört – und im Gebiet … – welches nicht zum Beizugsgebiet gehört – wurden zwei neue Klassen von 10% und 5% geschaffen. Die vorliegend betroffenen Liegenschaften wurden in die Klasse 5% eingeteilt.