Ein auf diesen Revisionsgrund gestütztes Gesuch zielt somit auf die Berichtigung einer wesentlichen falschen Vorstellung über die aktenmässige materiellrechtliche Verfügungsgrundlage und folglich auf die erneute materielle Überprüfung einer Verfügung nach eingetretener Rechtskraft ab. Vorliegend wurde übersehen, dass mit der ursprünglichen Grenzziehung ein Teil des Badesees auf die Parzelle des Rekursgegners 2 zu liegen käme und dass ein Uferstreifen für das Lagern der Gäste dort fehlen würde.