4. Am 7. Juni 2004 führte das Verwaltungsgericht einen Augenschein an Ort und Stelle durch, an welchem Mitglieder des Gemeindevorstandes mit ihrem Anwalt, Vertreter der Schätzungskommission und des Genossenschaftsvorstandes, der beauftragte Ingenieur sowie der Ehemann von … teilnahmen. Allen Anwesenden wurde dabei Gelegenheit erteilt, sich anhand der Örtlichkeiten auch noch mündlich zu den aufgeworfenen Fragen zu äussern. In der Folge wurde das Verfahren sistiert, um den Parteien Gelegenheit zu einer gütlichen Einigung zu geben, die aber schliesslich nicht zustande kam.