Entgegenstehende landwirtschaftliche Interessen seien nicht ersichtlich, zumal der Eigentümer S51.8 wertgleichen Realersatz erhalte. Diesem Standpunkt schlossen sich der Vorstand der Meliorationskommission und … an. 3. Die Schätzungskommission beantragte in ihrer Vernehmlassung die Abweisung des Rekurses. Sie habe einer gütlichen Einigung nicht entgegenstehen wollen. … liess sich nicht vernehmen.