Gleichzeitig schlug er der Gemeinde im Sinne eines Gegenvorschlages vor, die benötigten 229.55 m2 gemäss Plan zum Preis von Fr. 45.--/m2 zu erwerben und auf den Landtausch mit … zu verzichten. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, hiess der Vorstand der Meliorationsgenossenschaft mit Entscheid vom 13. September 2002 die beantragte Änderung der Neuzuteilung gut. Die gegen diesen Entscheid von … erhobene Einsprache hiess die Schätzungskommission nach erfolgloser Durchführung einer Einigungsverhandlung, an welcher … anstelle der Entschädigung dreifachen Realersatz verlangte, gut und setzte die ursprüngliche Neuzuteilung wieder in Kraft.