Der entsprechende Plan wurde … mit Schreiben vom 24. Juli 2002 zugestellt. Gleichzeitig teilte der Gemeindevorstand … mit, dass sich … bereit erklärt habe, die aus der Grenzkorrektur resultierende Flächendifferenz von 229.55 m2 zugunsten der Gemeinde aus ihrer Zuteilung auszugleichen. Mit Schreiben vom 25. Juli 2002 liess jedoch … den Gemeindevorstand wissen, dass er mit einem Abtausch 1:1 nicht einverstanden sei. Gleichzeitig schlug er der Gemeinde im Sinne eines Gegenvorschlages vor, die benötigten 229.55 m2 gemäss Plan zum Preis von Fr. 45.--/m2 zu erwerben und auf den Landtausch mit … zu verzichten.