Da … für seine Minderzuteilung zunächst Realersatz forderte und die Gemeinde aus eigenem Land diesen nicht leisten konnte, erklärte sich … als Eigentümerin der an Parzelle S51.8 anstossenden Parzelle A11.1 bereit, aus ihrer Zuteilung das benötigte Land an die Gemeinde bzw. … abzutreten. In der Folge wurde daher die neu vorgesehene Grenze anlässlich eines gemeinsamen Augenscheins mit dem beauftragten Ingenieur im Gelände festgelegt und hierauf vom Ingenieur vermessen. Der entsprechende Plan wurde … mit Schreiben vom 24. Juli 2002 zugestellt.