3. a) Zu prüfen bleibt, ob die Pfandrechtsverfügung zu Recht gegenüber der Beschwerdeführerin erlassen wurde. Das Grundpfandrecht ist ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück. Es hat den Zweck, eine Kapitalforderung samt Zins zu sichern und gibt dem Berechtigten die Befugnis, im Falle der Nichterfüllung dieser Forderung die Verwertung des Pfandgegenstandes zu verlangen. Das Grundpfandrecht unterscheidet sich von anderen Pfandrechten dadurch, dass das Pfandobjekt gemäss Art. 796 Abs. 1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) ein Grundstück ist. Als Grundstücke gelten gemäss Art.