1. Anfechtungsobjekt im vorliegenden Verfahren ist der Einspracheentscheid der Gemeinde … vom 17. April 2008 und die diesem zugrunde liegende Pfandrechtsverfügung vom 13. Dezember 2007. Streitig und zu prüfen ist nachfolgend, ob die Gemeinde das rechtliche Gehör der Baugesellschaft verletzt hat und ob die von der Gemeinde erlassene Pfandrechtsverfügung rechtens ist.