c) Nachdem die Forderung für die Anschlussbeiträge auch ein halbes Jahr nach Rechnungsstellung noch nicht bezahlt war, sah sich die Gemeinde veranlasst, am 13. Dezember 2007 gegenüber …, als Grund- und Pfandeigentümerin, auf dem Grundstück Nr. 168 ein gesetzliches Pfandrecht in der Höhe von Fr. 35'586.25 für Anschlussgebühren, Fr. 340.00 für Mahn-, Betreibungs- und Zahlungsbefehlskosten sowie 4.5% Zinsen ab 5. Oktober 2007 zu verfügen und die Vormerkung im Grundbuch zu verlangen. Diese Pfandrechtsverfügung wurde sowohl … als auch … postalisch mitgeteilt resp.