1. a) Am 7. Juni 2004 erteilte die Gemeinde … der Baugesellschaft … die Bewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 168 in der Gemeinde ... Nach Baubeginn wurde der Baugesellschaft am 13. Juli 2004 eine Rechnung für die provisorischen Anschlussgebühren in der Höhe von Fr. 71'286.30 zugestellt. Die Belastung erfolgte gestützt auf die Bausumme gemäss Kostenvoranschlag, verbunden mit dem Hinweis, dass die definitive Abrechnung nach erfolgter Schätzung durch die Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) angepasst würde.