Somit erfolgt die Übernahme der Minimalbeiträge auf dem Umweg über die EL, und der EL- Bezüger erhält in diesem Umfang eine höhere EL. Die Einberechnung der Pauschale erfolgt unabhängig davon, ob die Prämien von der ergänzungsleistungsberechtigten Person bezahlt werden oder nicht. Es ist aber klar, dass diese einberechnete Pauschale der Prämienzahlung dienen sollte. Vorliegend hat sie der Beschwerdeführer aber bereits seit langer Zeit nicht mehr für den vorgesehenen Zweck benutzt. Zwar macht er geltend, dass er die ganze EL zur Bestreitung seines Unterhalts brauche.