2. a) Vorerst stellt sich die Frage, ob die Verrechnung der EL mit der Krankenkassenprämie überhaupt erlaubt ist. Am 1. Januar 2003 ist das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) in Kraft getreten. Mit ihm sind zahlreiche Bestimmungen im Bereich der Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung geändert worden.