b) Die Gemeinde beantragte in ihrer Vernehmlassung ebenfalls Abweisung der Beschwerde. Die EL sei auch für die Bezahlung der Krankenkassenprämien bestimmt. Nach erfolgloser Betreibung müssten diese nun aber von der Gemeinde übernommen werden. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen eingetreten. Das Gericht zieht in Erwägung: