d) Am 25. Mai 2005 erhob … Einsprache gegen die Verfügung. Er machte geltend, dass er den fraglichen Betrag für seinen Unterhalt nutze. Die monatliche Krankenkassenprämie betrage Fr. 225.--. Der Gemeinde müsse deshalb nicht seine ganze EL ausbezahlt werden, Fr. 102.-- stünden ihm zu. Ausserdem habe er am 6. April 2005 eine Neuberechnung seiner EL verlangt. Bis heute sei dazu keine Antwort eingegangen. Mit Einspracheentscheid vom 31. Mai 2005 wies die Kasse die Einsprache ab. Sein Gesuch vom 6. April 2005 sei in Bearbeitung und werde zu gegebener Zeit behandelt.