Am 18. Mai 2005 teilte die Gemeinde … der Kasse mit, dass … unter anderem seiner Pflicht, die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen zu bezahlen, nicht nachkomme. Gemäss Angaben seiner Krankenkasse sei er mit Fr. 4'770.25 in Verzug, weshalb sie die Auszahlung seiner EL direkt auf das Gemeindekonto zwecks Begleichung der Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen beantragte. Mit Verfügung vom 23. Mai 2005 teilte die Kasse dem Versicherten mit, dass sie seine EL ab dem 1. Juni 2005 bis auf weiteres an die Gemeinde auszahlen werde.