1. a) …, geboren am 13. März 1938, wohnhaft in …, meldete sich am 20. März 1998 bei der Ausgleichskasse des Kantons Graubünden (nachfolgend: Kasse) zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur IV-Rente an. Mit Verfügung vom 24. April 1998 sprach ihm die Kasse rückwirkend ab 1. März 1998 eine monatliche Ergänzungsleistung (EL) zu. Mit Schreiben vom 22. August 2001 informierte der Regionale Sozialdienst Mittelbünden (nachfolgend: RSM) die Kasse darüber, dass … seinen Verpflichtungen gegenüber der Krankenkasse nur vereinzelt nachkomme.