3. a) Zu prüfen bleibt die strittige Frage, ob die Beschwerdeführerin tatsächlich die Formulare des seco „Meldung über effektive Kurzarbeit“ innerhalb der Verwirkungsfrist eingereicht hat. Wie der Beschwerdegegner zu erkennen gibt, würde es für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs aus Kurzarbeit genügen, wenn die genannten Formulare des seco bei ihm innert Frist eingegangen wären.