4. a) Auf Aufforderung des Instruktionsrichters hin, reichte das KIGA am 28. Juni 2005 eine ergänzende Stellungnahme ein. Darin nahm es zur Behauptung der Beschwerdeführerin, sie habe am 4. Februar 2004 die Formulare des seco „Meldung über effektive Kurzarbeit“ für den Januar und Februar 2004 eingereicht, Stellung. Genannte Formulare seien bei der ALK nicht eingegangen. Sollte die Beschwerdeführerin der ALK tatsächlich entsprechende Formulare zugesandt haben, so sei die Angelegenheit neu zu prüfen. Beweise in dieser Richtung würden jedoch bis heute nicht vorliegen.