1. Mit Datum vom 30. Dezember 2004 reichte die … (nachfolgend: GmbH), vertreten durch … (alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift), den Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung für die Abrechnungsperiode Januar und Februar 2004 bei der Arbeitslosenkasse Graubünden (nachfolgend: ALK) ein. Am 26. Januar 2005 verfügte die ALK die Ablehnung der Anspruchsberechtigung aufgrund verspäteter Geltendmachung der Entschädigung.