Bevor er eine Zahlung an die Ausgleichskasse des Kantons Graubünden leiste, müsse die von der Ausgleichskasse des Kantons Bern mit vorsorglich erhobener Verfügung geltend gemachte Rechnung formell zurückgezogen werden. Auch habe er für die nun geltend gemachten Beitragsjahre bereits für seine Frau im Kanton Bern AHV-Beiträge von fast Fr. 20'000.-- bezahlt. Falls die Forderungen der Ausgleichskasse des Kantons Graubünden berechtigt seien, so sei eine Verrechnung mit jenen in Bern bezahlten Forderungen vorzunehmen.