2. a) Am 17. März 2005 eröffnete die AK … die Beitragsverfügungen für Selbständigerwerbende der Jahre 1996 bis 2005. Dagegen erhob der Beitragspflichtige am 2. April 2005 Einsprache. Unter anderem machte er geltend, dass die Steuererklärungen von der Gemeinde und dem Kanton als definitiv anerkannt worden seien. Die AHV-Beiträge hätten demnach längst erhoben werden können und seien mittlerweile verjährt. Bevor er eine Zahlung an die Ausgleichskasse des Kantons Graubünden leiste, müsse die von der Ausgleichskasse des Kantons Bern mit vorsorglich erhobener Verfügung geltend gemachte Rechnung formell zurückgezogen werden.