In den darauf folgenden 13 Monaten wurden indessen keine weiteren und damit auch keine gegenteiligen Arztberichte eingeholt, die gerade ab Mai 04 auf eine markante Verschlechterung des bisherigen Gesundheitszustands als auch der Arbeitsfähigkeit bzw. Vermittlungsfähigkeit des Versicherten hätten schliessen lassen. Eine derart beachtenswerte Gesundheitsverschlimmerung ist vielmehr erst durch die zwei Atteste des Hausarztes Dr. … vom 23.09. und 27.10.04 erstellt, worin dem Versicherten erstmals [rückwirkend] eine Arbeitsunfähigkeit von 100% (10.09.2004 bis 31.10.2004) bescheinigt wurde.