Zudem wurde darin betont, dass der Versicherte unbedingt – zumindest in einem Teilpensum – wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden sollte, um so einer weiteren sozialen Verwahrlosung vorzubeugen. In den darauf folgenden 13 Monaten wurden indessen keine weiteren und damit auch keine gegenteiligen Arztberichte eingeholt, die gerade ab Mai 04 auf eine markante Verschlechterung des bisherigen Gesundheitszustands als auch der Arbeitsfähigkeit bzw. Vermittlungsfähigkeit des Versicherten hätten schliessen lassen.