3. In der Vernehmlassung beantragte das KIGA kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Spätestens ab dem Beratungsgespräch im Mai 04 habe der Beschwerdeführer genau um die Anzahl und Ernsthaftigkeit der erforderlichen Stellenbewerbungen auf dem Arbeitsmarkt gewusst. Trotzdem sei er jener Verpflichtung nur ungenügend nachgekommen (Alibibewerbungen, da während Monaten immer wieder bei denselben [potentiellen] Arbeitgeberinnen nachgefragt oder sonst Stellenbewerbungen, die wegen der Gesundheitsprobleme zum vornherein unrealistisch gewesen wären), womit er einen allfälligen Anspruch auf ALE verwirkt habe.