b) Mit Verfügung vom 30. November 2004 lehnte das KIGA - gestützt auf ein Gespräch vom 26. Mai 2004 des Versicherten mit einer Personalberaterin des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) … - den Anspruch auf ALE mit der Begründung ab, dass der Versicherte ab dem besagten Datum im Mai 04 nicht mehr vermittlungsfähig gewesen sei. Die dagegen erhobene Einsprache vom 17. Januar 2005 - samt Ergänzung vom 13. April 2005 - wies das KIGA mit Entscheid vom 28. April 2005 ab.