14 AVIG führt die verschiedenen Tatbestände auf, welche eine Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit erlauben. Diese Befreiungsgründe sind abschliessend geregelt, weshalb eine Befreiung von der Beitragspflicht dann nicht in Frage kommt, wenn keiner der dort aufgeführten Befreiungstatbestände gegeben ist (vgl. VGU S 04 23).