Der Versicherte habe nicht mehr für die … arbeiten können und dann eine unbefristete Stelle bei einer Drittfirma angetreten. Im Sinne der Schadenminderungspflicht habe er 21 Monate später die befristete Teilzeitstelle bei der CPE angenommen. Jetzt werde er mit der rückwirkenden Einstellung der Taggelder dafür „belohnt“. Dabei habe er auch versucht, seine Aktien der … zu verkaufen, was aber nicht gelungen sei. Den Betrieb hätte er nicht reaktivieren und sich wieder einstellen können, was auch nicht in seiner Kompetenz gelegen hätte. Ein Rückkommenstitel für die rückwirkende Einstellung der Taggeldleistungen sei nicht gegeben.