Die Kasse sei anzuweisen, die noch nicht bezahlten Taggelder ab 1. Juli 2004 auszurichten. Eventualiter sei festzustellen, dass die rückwirkende Ablehnung der bereits ausbezahlten Taggelder vom 1. Oktober 2002 bis 30. Juni 2004 mangels Rückkommenstitel unrechtmässig erfolgt sei und es sei der Einspracheentscheid insoweit aufzuheben. Durch die Hilfe des Versicherten habe ein Konkurs der … vermieden werden können. Die Firma habe ihre Tätigkeiten aber praktisch eingestellt und der Umsatz sei nur noch minimal gewesen.