Werde der Arbeitsausfall von einem Drittbetrieb geltend gemacht, in welchem die versicherte Person keine arbeitgeberähnliche Stellung habe, könne der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erst nach einer mindestens 6-monatigen beitragspflichtigen Erwerbstätigkeit in einem solchen Betrieb bejaht werden. Zwar sei er per 22. August 2002 aus dem Verwaltungsrat der … ausgeschieden, sei aber nach wie vor Alleinaktionär. Er habe demnach weiterhin eine arbeitgeberähnliche Stellung bei der ….