6. Am 6. Dezember 2004 wies die Arbeitslosenkasse die Einsprache ab. Wenn der gesuchstellende Arbeitnehmer eine arbeitgeberähnliche Stellung in derjenigen Unternehmung inne habe, von der er ganz oder teilweise entlassen wurde, sei die Möglichkeit gegeben, die gesetzliche Vorgabe in rechtsmissbräuchlicher Weise zu umgehen.