Spätestens in jenem Zeitpunkt habe er seine arbeitgeberähnliche Stellung verloren. Die Kündigung bei der … im Jahr 2002 sei aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Er habe versucht seine Aktien zu verkaufen, was ihm aber nicht gelungen sei. Nachdem der neue Verwaltungsrat im Sommer 2004 ein Mandat habe akquirieren können, habe er den Versicherten berücksichtigt und ihn befristet und teilzeitig angestellt. Eine Gesetzesumgehung liege nicht vor. Zudem habe er vorschriftsgemäss die Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Stellen, somit auch die der …, eingereicht.