31 Abs. 3 lit. c AVIG dar, wonach Personen, die als finanziell am Betrieb Beteiligte die Entscheidungen des Arbeitgebers bestimmen könnten, keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung hätten. Aufgrund seiner Kapitalbeteiligung an der … werde deshalb sein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung abgelehnt.