4. Mit Verfügung vom 30. August 2004 lehnte die Arbeitslosenkasse die Anspruchsberechtigung ab 1. Oktober 2002 wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit ab. Der Versicherte habe ihr am 6. Juli 2004 eine Kopie des befristeten Anstellungsvertrages mit der … vom 1. Juli bis 31. Dezember 2004 zukommen lassen. Die Abklärungen hätten dann ergeben, dass er Alleinaktionär der … sei. Die Beantragung von Arbeitslosentschädigung stelle einen Umgehungstatbestand des analog anwendbaren Art. 31 Abs. 3 lit.