2. Am 23. Juni 2004 schloss der Versicherte mit der … einen befristeten Arbeitsvertrag vom 1. Juli 2004 bis 31. Dezember 2004 ab. Es wurde eine wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden und eine Probezeit von 15 Tagen vereinbart. Der Versicherte meldete diese Tätigkeit anfangs Juli als Zwischenverdienst an.