KS-ALE], seco, Januar 2003, B31 ff.). Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Personen, die zu mindestens 20% an einem Betrieb beteiligt sind, einen massgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Unternehmung ausüben (vgl. Kreisschreiben über die Kurzarbeitsentschädigung [KS-KAE], seco, Januar 1992, N 16). Dies ist auch ständige Praxis des Verwaltungsgerichtes Graubünden (VGU S 04 119; S 05 6).