c) Wie dem Untersuchungsbericht von Dr. … klar zu entnehmen ist, erachtet er die Beschwerdeführerin für eine rückenadaptierte Tätigkeit für 100% arbeitsund vermittlungsfähig. Zu vermeiden sei einzig ein repetitives Heben von Lasten von über fünf bis sechs Kilos sowie eine Tätigkeit in feuchter Umgebung oder Kontakt mit Staub, Schmutz und Chemikalien. Ideal wäre seiner Meinung nach eine Tätigkeit wie früher als Fabrikarbeiterin mit der Aufgabe zur Fertigung von sauberen, nicht allzu schweren Einzelteilen. Auch die Arztberichte von Dr. … vom 21. November 2003 bzw. von Dr. … sagen diesbezüglich nichts anderes.