Folglich sei das Finden einer Stelle wenig wahrscheinlich. Demgegenüber hält die Beschwerdeführerin an ihrer Aussage fest, dass sie während den zwei Tagen, in denen sie im Programm tätig gewesen sei, ungeeignete Arbeiten ausführen musste. Dies habe dazu geführt, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert habe. In den zwei Tagen habe sie bis zu zehn Kilogramm schwere Wäschekörbe heben, bügeln und Putzarbeiten ausführen müssen. Welche der beiden geschilderten Versionen zutrifft, kann vorliegend dahingestellt bleiben.