AVIG ist eine dauernde und erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, die allerdings nicht im invalidenversicherungsrechtlichen Sinne invalidisierend wirken muss (ARV 1995 Nr. 30). Wie den Arztberichten von Dr. … und Dr. … zu entnehmen ist, leidet die Beschwerdeführerin an einem chronischen Handekzem beider Hände, weshalb sie eine Tätigkeit in feuchter Umgebung oder bei Staub und Schmutz sowie Kontakt mit Chemikalien zu vermeiden hat.