6. Mit Verfügung vom 2. November 2004 lehnte das KIGA den Anspruch der Versicherten auf Arbeitslosenversicherungstaggeld wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit seit dem 10. August 2004 ab. Eine dagegen erhobene Einsprache wies das KIGA mit Einspracheentscheid vom 22. April 2005 ab. 7. Gegen den Einspracheentscheid erhob die Versicherte am 20. Mai 2005 fristund formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Begehren um kostenfällige Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids.