5. Das KIGA wies die Versicherte mit Verfügung vom 1. Oktober 2004 an, sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen. In seinem Bericht vom 12. Oktober 2004 berichtete Dr. …, die eingehende Untersuchung der Versicherten habe ergeben, dass bei ihr ein intermittierend auftretendes Schmerzsyndrom im Bereich der Hals- und Lendenwirbelsäule bestehe. Zudem leide sie an einem Kontaktekzem an beiden Händen. Für eine rückenadaptierte Tätigkeit sei die Versicherte zu 100% arbeits- und vermittlungsfähig. Wegen ihres Hautleidens an den Händen sei keine Tätigkeit in feuchter Umgebung oder mit Staub und Schmutz möglich.