Hierzu hielt I.B. mit Schreiben vom 21. September 2004 fest, dass alle Mitarbeiterinnen über die Probleme der Versicherten betreffend Wasserkontakt informiert worden seien. Deshalb habe sie auch nie den Auftrag erhalten, Aschenbecher und Tische abzuwischen. Die von der Versicherten genannten Wäschekörbe würden zudem nicht zehn, sondern fünf Kilogramm wiegen. Leide jemand an Rückenbeschwerden, so würde das immer berücksichtigt. Die Versicherte selbst habe ihre Rückenschmerzen jedoch nie erwähnt.