4. Am 23. August 2004 forderte das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (nachgehend: KIGA) die Versicherte auf, sich betreffend Nichtbefolgung von Kontrollvorschriften des RAV vernehmen zu lassen. Ihrer Stellungnahme vom 27. August 2004 ist u.a. zu entnehmen, dass sie im Textil- Workshop zehn Kilogramm schwere Säcke tragen musste, Tische und Aschenbecher geputzt und Wäsche gebügelt habe. Hierzu hielt I.B. mit Schreiben vom 21. September 2004 fest, dass alle Mitarbeiterinnen über die Probleme der Versicherten betreffend Wasserkontakt informiert worden seien.