3. Im ärztlichen Zeugnis vom 11. August 2004 von Dr. … bestätigte diese, dass die Versicherte seit dem 6. Mai 2004 wegen eines Rückenleidens bei ihr in Behandlung sei. Die aktuelle Arbeit mit Heben von Wäschekörben bis zehn Kilogramm, bügeln etc. habe zu einer Verschlechterung geführt. Derzeit beschränke sich die Arbeitsfähigkeit der Versicherten auf eine leichte wenig rückenbelastende, vorwiegend sitzende Arbeit. Zudem leide sie unter einem chronischen Handekzem, welches sich aufgrund der notwendigen Putzarbeiten wieder verschlechtert habe.